Teilweise Aufhebung der Eier-Rückrufaktion

Die belgische Bundesagentur für Lebensmittelsicherheit, FAVV, gibt Entwarnung für neun der 10 von einer Rückrufaktion betroffenen Eierchargen aus. Bei diesen Lieferungen konnte kein Insektenvernichtungsmittel Fipronil nachgewiesen werden. Nach Angaben der Behörden sind diese Chargen unbedenklich und für den Verzehr freigegeben. Inzwischen werden auch Legehennen auf Fipronil untersucht, teilt die FAVV mit.
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Die Bundesagentur für Lebensmittelsicherheit (FAVV) hebt die Rückrufaktion von vermeintlich mit Fipronil belasteten Eiern teilweise auf. Analysen ergaben, dass der größte Teil dieser Eier keine erhöhten Fipronil-Werte aufweisen, so die FAVV. Damit wird die Rückrufaktion für neun von 10 Chargen beendet.

Die als unbedenklich erklärten Eierliegerungen tragen die folgenden Chargennummern: 2BE3084-02, 2BE3084-03, 2BE3084-06, 2BE3123-A, 2BE3123-B, 2BE3123-C, 3BE4004, 3BE4005, 1BE8016. Die Rückrufaktion gilt weiter für die Eier mit der Chargennummer 3BE3114. Weiter erreichbar ist die Infonummer zu Fragen zum Fipronil-/Eierskandal. Das ist die belgische Gtratisnummer 0800 13 550.

Laut FAVV wurden die eigenen Analysen noch einmal von unabhängigen Experten betätigt. Die Eier wurden mehrmals analysiert und die Resultate dieser Untersuchungen waren in allen Fällen gleich. Für drei der von den Behörden blockierten Eierhöfe bedeutet dies, dass sie ihre Produktion wieder aufnehmen können. 47 andere Betriebe bleiben hingegen weiter geschlossen und müssen die Eier ihrer Legehennen vorerst noch vernichten.

Fleisch von Legehennen auf Fipronil geprüft

Inzwischen kontrolliert die Agentur für Lebensmittelsicherheit auch, ob das Fleisch von Legehennen in Ställen und Batterien mit dem verbotenen Insektenmittel Fipronil verseucht ist. Nach einer Meldung der flämischen Tageszeitung De Standaard liegt dies auf der Hand, da Legehennen nach einer gewissen Zeit geschlachtet werden und in anderen Lebensmitteln, wie z.B. Hühnersuppe weiterverarbeitet werden.

Laut FAVV werden konkret Hühner überprüft, die auf ihre Schlachtung warten. Man wolle sicher sein, dass diese Hennen Fipronil-frei sind, bevor sie geschlachtet werden bzw. bevor ihr Fleisch weiter in die Lebensmittelkette kommt.

Brathähnchen und Geflügel, dass zu Filet oder zu Schnitzel verarbeitet wird, ist nach Angaben der Lebensmittelschützer nicht von dem Problem betroffen, denn diese Tiere würden geschlachtet, bevor sie von Blutläusen befallen werden können. Dementsprechend würden deren Stallungen auch nicht mit eventuell Fipronil-verseuchten Reinigungsmitteln geputzt.

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