Sterbehilfe: Justizminister Geens besucht Häftling
Frank Van den Bleeken (kl. Foto), der wegen der Vergewaltigung und des Mordes an einer Frau vor 30 Jahren zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt wurde, verlangt Sterbehilfe. Seiner Ansicht nach bleibt er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er in der Haft niemals von einer Therapie profitieren konnte.
Eigentlich wurde diesem Antrag auf Sterbehilfe von juristischer Seite her zugestimmt, doch letztendlich wollten die zuständigen Ärzte diesen Schritt dann doch nicht gehen und verweigerten die tödliche Injektion. Stattdessen soll Van den Bleeken zunächst in das neue psychiatrische Zentrum der Justiz in Gent verlegt werden, wo Täter besonders schwerer Fälle therapiert werden sollen.
Wie mehrere belgische Tageszeitungen zum Besuch des Justizministers bei Van den Bleeken meldeten, hatte sich Geens im Zuge dessen auch mit dem Arzt des Häftlings und mit dessen Schwester und ihrem Anwalt im Beisein von Mitarbeitern des Justizministeriums zu einem umfassenden Gespräch getroffen. Über die Inhalte beider Gespräche wurde indessen nichts bekannt.
Inzwischen wurden Pläne bekannt, Van den Bleeken ein weiteres Mal zu verlegen und, wie von ihm schon früher gefordert, in eine Anstalt in den Niederlanden zu überstellen, die für sehr lange Aufenthalte von schwer gestörten Häftlingen ausgestattet ist und diese auch therapieren kann. Die Unterbringung Van den Bleekens dort würde den belgischen Staat monatlich bis zu 10.000 € im Monat kosten, so die frankophone Tageszeitung Le Soir in ihrer Samstagsausgabe.