Corona: Konzertierungsausschuss hebt Maskenpflicht teilweise auf

In Geschäften, Einkaufszentren, Cafés, Kneipen und Restaurants ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nicht mehr erforderlich. Die Maskenpflicht wird sowohl für die Kunden als auch für das Personal aufgehoben. Das ist zumindest der Fall in Flandern und zwar ab dem 1. Oktober. Die Maskenpflicht gilt an den oben genannten Orten allerdings weiterhin in Brüssel und in der Wallonie. Jede Region soll selbst entscheiden, ob sie Corona-Maßnahmen beibehält oder nicht. Das sind die wichtigsten Entscheidungen, die die Regierungen von Bund und Teilstaaten auf dem Konzertierungsausschuss am Freitagnachmittag getroffen haben. 

Flandern will die Maskenpflicht auch nicht länger am Arbeitsplatz auferlegen.  

In allen Teilstaaten soll die Maskenpflicht aber nach wie vor in den öffentlichen Verkehrsmitteln (im Zug, in der Straßenbahn, im Bus, in der U-Bahn und in Bahnhöfen) gehandhabt werden. Das gleiche gilt auch in den Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie für Kontaktberufe wie Ärzte, in der Schönheitspflege oder im Friseurladen. 

Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen indoor und mehr als 750 Personen outdoor muss die Maske aufgesetzt werden, sofern kein Corona-Pass verlangt wird.   

Diskotheken dürfen ihren Betrieb ab dem 1. Oktober wieder öffnen, sofern sie mit einem Corona-Pass arbeiten. Der Corona-Pass erbringt den Beweis, dass man entweder vollständig geimpft ist, negativ getestet wurde oder nach einer Genesung Antikörper entwickelt hat.  

Experten haben die Politiker ausdrücklich gewarnt, nicht zu weit zu gehen, um eine vierte Welle zu vermeiden. Die Gefahr sei, trotz der hohen Impfrate, noch nicht vollständig gebannt. Die flämischen Politiker haben jedoch beschlossen, dass die Durchimpfungsrate in Flandern (über 90 Prozent der erwachsenen Bevölkerung) jetzt hoch genug ist, um weitere Lockerungen vorzunehmen. 

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