10 Jahre nach brutalem Angriff auf eine Kinderkrippe wird der Täter interniert

Kim De Gelder (Illustration), der Täter des Messerangriffs auf die Kindertagesstätte „Fabeltjesland“ in Dendermonde am 23. Januar 2009, wird interniert. Er gilt für das Gericht von Gent als unzurechnungsfähig. 2013 war De Gelder zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er damals zwei Kleinkinder, eine Kleinkindbetreuerin und einige Tage vorher eine Seniorin ermordet hatte.   

„Ich möchte mich informieren.“ Mit dieser Frage verschaffte sich der damals 20 Jahre alte Kim De Gelder am 23. Januar 2009 Zugang zur Kindertagesstätte „Het Fabeltjesland“ in der Ortschaft Sint-Gillis-bij-Dendermonde in Ostflandern. Drinnen aber erstach er eine Kleinkindbetreuerin und zwei Babys. Diese Nachricht versetzte Belgien in einen Schockzustand und ging um die Welt. Zuvor hatte Kim de Gelder Mitte Januar 2009 eine 72jährige Frau in deren Wohnung in Varsenare bei Jabbeke (Westflandern) mit mehreren Messerstichen getötet.

Bei seinem Angriff richtete Kim De Gelder ein Blutbad in der Kindertagesstätte “Het Fabeltjesland” in Dendermonde an. Dabei erstach er eine 54 Jahre alte Kleinkindbetreuerin und danach zwei Babys, zwei gerademal 9 Monate alte Jungs. Zeugenaussagen zufolge stach De Gelder wahllos auf alles ein, was sich bewegte, auch auf wehrlose Kleinkinder. Von den damals dort anwesenden 18 kleinen Kindern blieben nur 6 unverletzt. Bei dem Blutrausch wurden auch zwei weitere Betreuerinnen schwer verletzt. 

Urteil: Lebenslange Haft

De Gelder konnte kurz nach der letzten Tat gestellt werden. Er hatte sich mit seinem Fahrrad aufgemacht, um eine weitere Kinderkrippe in Dendermonde zu überfallen. In seinem Rucksack fand die Polizei bei dessen Verhaftung weitere Waffen, darunter Messer und eine Axt. Vier Jahre später mussten 12 Geschworene darüber urteilen, ob De Gelder in vollem Umfang schuldfähig war und ob es als erwiesen gelten kann, dass er vier Menschen ermordet hat. Zudem kam noch der Vorwurf des 25fachen Mordversuchs hinzu, denn in “Het Fabeltjesland” verletzte er einige weitere Personen, darunter Kleinkinder und er wollte weiter töten. Sein Motiv: Möglicherweise Rache an der Gesellschaft, was er am Tag der Tat mit blutig rot gefärbten Haaren und einem weiß geschminkten Gesicht unterstreichen wollte.

Während des Prozesses sagte der Angeklagte, der aus Sinaai bei Sint-Niklaas (Provinz Ostflandern) stammt, kein Wort. De Gelder wurde in allen Fällen schuldig gesprochen und wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, was in Belgien 30 Jahre Gefängnis bedeutet. Das bedeutet aber auch, dass der Täter in fünf Jahren von einer vorzeitigen Haftentlassung hätte profitieren könnte.

Haftanstalt nicht die geeignete Umgebung

Seit dem stell(t)en sich Psychologen die Frage, ob der damals 20 Jahre alte Täter wirklich in vollem Umfang schuldfähig war. Sein Anwalt versuchte, seinen Mandanten aus der Haft zu holen und internieren zu lassen. Dies, so die Ansicht von Beobachtern, sei sicherer, als ihn von vorzeitiger Haftentlassung profitieren lassen zu können.

Jetzt entsprach die Kammer für den Schutz der Gesellschaft, eine Art Sondergericht am Gerichtshof von Gent, dass De Gelder nicht länger in der Haftanstalt von Oudenaarde (Ostflandern) verbleiben kann, sondern in eine „psychiatrische Umgebung“, denn er sei „im Augenblick nicht zurechnungsfähig“. Er wird dazu in die psychiatrische Abteilung der Haftanstalt von Gent verlegt. Fall er dort jemals genesen kann, dann muss er zurück ins Gefängnis, um seine lebenslange Haftstrafe zu verbüßen. Bleibt er psychisch krank, dann muss er bis an sein Lebensende in einer „psychiatrischen Umgebung“ bleiben, so das Urteil der Kammer für den Schutz der Gesellschaft. 

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