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Wegen gefälschter PCR-Bescheinigungen strafrechtlich verfolgt: Gefängnis oder Geldstrafe drohen

Etwa 160 Reisende, die in den letzten Monaten am Brüsseler Flughafen ‚Brussels Airport‘ eine gefälschte Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorgelegt hatten, werden in den kommenden Wochen vor dem Strafgericht belangt, wie die Staatsanwaltschaft von Halle-Vilvoorde am Montag bekannt gab. Vor kurzem wurden andere Reisende mit gefälschten Dokumenten bereits zu Strafen von bis zu sechs Monaten Gefängnis und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Seitdem die Flugreisen im vergangenen April trotz der Pandemie wieder ermöglicht wurden, müssen Reisende nicht nur ein Passagier-Lokalisierungsformular (PLF) ausfüllen, sondern häufig auch den Nachweis eines negativen PCR-Tests vor der Abreise vorlegen.

Um gegen Missbrauch vorzugehen, hat das Kollegium der Generalstaatsanwälte Richtlinien für die strafrechtliche Verfolgung von Personen herausgegeben, die diese Dokumente fälschen. Betrüger werden sofort vor ein Strafgericht zitiert und die Staatsanwälte können auch einen Vergleich in Höhe von 750 Euro vorschlagen. 

Insgesamt wurden schon 820 Personen auf frischer Tat ertappt

So verfährt die Staatsanwaltschaft Halle-Vilvoorde bei Personen, die über den Brussels Airport reisen.

"In den letzten Monaten wurden 820 Personen auf frischer Tat ertappt, als sie ihr Gepäck aufgaben oder in das Flugzeug einstiegen", erklärt die Staatsanwaltschaft. "Ihnen wurde der Zugang zum Flugzeug verweigert und eine Zahlung in Höhe von 750 Euro angeboten. Etwa 80 % von ihnen akzeptierten dies". Die anderen werden aber in den nächsten Monaten vor dem Strafgericht erscheinen müssen.

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