Auslandsreisen wieder erlaubt, aber abzuraten: Corona-Tests und Quarantäne sind Pflicht!

Nicht-zwingend notwendige Reisen ins EU-Ausland sind für Belgier an dem heutigen 19. April nicht mehr tabu: Urlaubsreisen außerhalb der Landesgrenzen sind also wieder erlaubt, wenn auch nicht unbedingt empfehlenswert. Die belgischen Behörden verschärfen die Einhaltung der Vorschriften für Auslandsaufenthalte.

Das Passagier-Lokalisierungsformular (Passenger Locator Form) muss vor der Rückkehr nach Belgien ausgefüllt werden, wenn man sich länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat. Menschen, die aus den so genannten roten Zonen – zu denen momentan alle EU-Länder zählen - zurückkehren, müssen sieben Tage lang in Quarantäne bleiben und sich an Tag 1 und 7 testen lassen.

"Wir kehren zu der Situation zurück, die vor der Einführung des Reiseverbots, das seit dem 27. Januar galt, herrschte", sagt Karine Moykens vom Interföderalen Ausschuss Test und Tracing.    "In den letzten Wochen wurde viel Arbeit geleistet, um die Überwachung der Einhaltung der Regeln zu verbessern."

Die Zahlen zeigen, dass das notwendig ist.  Zwischen Januar und März haben 75% der Personen, die aus roten Zonen zurückkehrten, einen ersten Test absolviert.  Nur 30% erschienen auch zum obligatorischen zweiten Test.

"Kontaktverfolger werden die Leute anrufen", sagt Moykens.  "Wir rufen zu Beginn der Quarantäne an, und rufen jetzt aber auch um den fünften Tag herum ein zweites Mal an, wenn die Rückkehrer noch keinen Termin für den zweiten Test vereinbart haben. Wir weisen sie auf die Pflicht zum Test hin und fragen, ob sie Hilfe brauchen.  Diese Information können wir an die Außendienstmitarbeiter weitergeben.  Nur wenn es keine Reaktion gibt, greifen wir energischer durch und schalten die lokalen Behörden und die Polizei ein.  Sie erhalten dann die Informationen darüber, wer unter Pflichtquarantäne gestellt werden muss."

Wer die Quarantänevorschriften missachtet, riskiert ein Bußgeld von 250 Euro. Auf der Website des belgischen Außenministeriums erfahren Sie, welche Gebiete zu den roten Zonen gehören, und können das das Passagier-Lokalisierungsformular (Passenger Locator Form) ausfüllen.

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