Reden zu „Rerum Novarum“: Christliche Gewerkschaft droht mit Klage gegen Lohnnormgesetz
Heute ist Himmelfahrtsdonnerstag, der Tag, an dem die Christen der leiblichen Aufnahme Jesu Christi in den Himmel gedenken. Er ist nicht nur ein wichtiger Tag im kirchlichen Kalender, sondern auch für die christliche Arbeiterbewegung, da er an eine Enzyklika von Papst Leo XIII. über die Rechte und Pflichten von Kapital und Arbeit erinnert, die unter dem lateinischen Namen „Rerum Novarum“ bekannt ist.
So wie die Mitglieder der sozialistischen Arbeiterbewegung den Tag der Arbeit am 1. Mai feiern, begehen die Mitglieder der christlichen Arbeiterbewegung ihren Feiertag „Rerum Novarum“ am Himmelfahrtstag.
Am Vorabend von Rerum Novarum sagte der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft (ACV), Marc Leemans (Foto, oben), in seiner Rerum-Novarum-Rede, dass seine Organisation erwägt, rechtliche Schritte gegen die Lohngesetz-Norm und den königlichen Erlass einzuleiten, die in Belgien Lohnerhöhungen auf 0,4% über der Inflation begrenzen.
Unterdessen fordert die Organisation, in der die verschiedenen Verbände der christlichen Arbeiterbewegung Beweging.net zusammengeschlossen sind, dass alle Unternehmen – auch internationale Online-Konzerne wie Amazon, Google oder Facebook - eine Mindeststeuer zahlen müssen. Der Vorsitzende der flämischen Christdemokraten, Joachim Coens, erklärte, dass Flandern eine Region werden soll, in der die Menschen dank eines fürsorglichen Lebensstils eine höhere Lebenserwartung haben.
„Betrügerische Software"
Marc Leemans von der christlichen Gewerkschaft behauptet seit langem, dass die Art und Weise, in der die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Lohnerhöhungen, "betrügerische Software" enthält. Hier zieht er eine Parallele zum Softwareskandal um den Kohlenstoffausstoß von Automotoren.
Der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft findet, die vorherige Bundesregierung habe die Kriterien zu Gunsten der Arbeitgeber verändert. "Das Ergebnis ist, dass wir im Vergleich zu den Nachbarländern 12 Milliarden mehr an Lohnsubventionen und Steuervergünstigungen auszahlen. Deshalb ist die verwendete Lohnobergrenze verfälscht".
Die Gewerkschaft hält es auch für inakzeptabel, dass aus der so genannten Lohnnorm ein Lohnobergrenze geworden ist, die nicht überschritten werden darf. Der ACV spricht sich für eine Norm aus, die als Richtwert dienen sollte. Dies würde es Arbeitgebern in Branchen, in denen satte Gewinne verbucht werden, erlauben, die Gehälter ihrer Mitarbeiter stärker zu erhöhen.
Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über das Rahmentarifabkommen und die Lohnerhöhung für 2021 konnte keine Einigung erzielt werden, und die belgische Bundesregierung hat eine Obergrenze von 0,4 % über der Inflation für Lohnerhöhungen in der Privatwirtschaft festgelegt. Außerdem hat die Regierung den Arbeitgebern in Branchen, denen es gut geht, die Möglichkeit eingeräumt, einen sogenannten "Corona-Bonus" von bis zu 500 Euro netto auszuzahlen.