DNA-Austausch mit Deutschland erfolgreich
Seit etwa zwei Wochen vergleichen die belgischen und deutschen Behörden ihre DNA-Datenbanken und prompt erweist sich eine Übereinstimmung in fast 3.000 Fällen.
Diese Datenbanken enthalten DNA-Spuren von verurteilten Straftätern, von Profilen von Verdächtigen und von an Tatorten entdeckten Indizien, sagt Bieke Van Hooydonck vom Nationalen Institut für Kriminalistik und Kriminologie (NICC): „Ziel ist, diese anonymen Spuren zu identifizieren, in dem die Datenbanken miteinander verbunden werden. Auf diese Weise wollen wir Übereinstimmungen in Fällen aufspüren, die die Landesgrenzen überschreiten.“
Wird eine Übereinstimmung entdeckt, werden die jeweiligen Ermittlungsrichter, die mit den vorliegenden Fällen beschäftigt sind, informiert. Diese nehmen dann Kontakt zu den deutschen Kollegen auf bzw. bringen ein internationales Rechtshilfeersuchen auf den Weg.
Internationale Kooperationen
Der aktuelle DNA-Datenaustausch mit Deutschland ist nicht die erste derartige Kooperation mit den Ermittlungsdiensten aus benachbarten Staaten. Vergleiche mit DNA-Datenbanken in den Niederlande brachten 2014 1.745 Übereinstimmungen und in Frankreich im vergangenen Jahr brachten 4.827 Treffer. Noch in diesem Monat wird ein weiterer Vergleich mit Datenbanken aus Luxemburg vorgenommen.