Kindstod durch Superfood - Eltern schuldig gesprochen
Der Vorfall ereignete sich bereits am 6. Juni 2014. Damals erbrach sich der erst sieben Monate alte Junge nach einem Fläschchen Buchweizenmilch heftig und die Eltern wussten keinen Rat mehr. Dann zogen sie einen Homöopaten zur Rate, der jedoch angesichts des Zustandes des Babys den Notarzt rief. Doch schon während des Transports in ein Krankenhaus verstarb das Kleinkind.
Nach Ansicht der Gerichtsmediziner starb der kleine Junge an Austrocknung und chronischer Unterernährung. Die Eltern, die einen Laden für alternative Naturlebensmittel betreiben, hatten ihr Kind monatelang mit Brei aus alternativen Lebensmitteln, wie Getreide-, Reis- oder Hafermilch, Quinoa und Buchweizenmilch gefüttert. Die Mutter gab dazu an, sie habe bei ihrem Sohn eine Laktose- und Gluten-Allergie diagnostiziert.
Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen
Die Staatsanwaltschaft fordert in diesem Fall sowohl für die Mutter, als auch für den Vater anderthalb Jahre Haft. Zur Begründung gab zuständige Staatsanwalt an, das Verabreichen von alternativen Breiportionen mit der vorsätzlichen Verweigerung von Nahrung gleichzusetzen. Zudem habe er nicht verstanden, warum die Eltern zuerst zu einem Homöopathen gingen und nicht zur nächstgelegenen Notaufnahme.
Die Eltern wurden denn auch der vorsätzlichen Vorenthaltung von Nahrung und Versorgung mit dem Tod zur Folge angeklagt. Die Anwältin der Eltern plädierte hingegen für einen Freispruch für ihre Mandanten. Sie erkannte den Umstand an, dass das Kind an Unterernährung starb, zweifelte jedoch an, dass die Eltern ihr Kind absichtlich unterfüttert haben.
"Prinzipstrafe"
Jetzt urteilte das Gericht von Dendermonde, dass die Eltern sehr wohl Schuld am Tod ihres Kindes haben. Doch der Richter sprach in diesem Fall lediglich eine „prinzipielle Strafe“ aus. Das bedeutet, dass der Vater und die Mutter jeweils sechs Monate Haft auf Bewährung erhalten. Deren Rechtsbeistand will jetzt gemeinsam mit dem Elternpaar prüfen, ob man in Berufung gehen soll. Die Verurteilten, die noch drei Töchter haben, waren zur Urteilsverkündung selbst nicht vor Gericht erschienen.