Lieferdienst für Mahlzeiten Deliveroo steht in Belgien vor Gericht

Die Aktivitäten des mobilen Lieferdienstes für Mahlzeiten Deliveroo stehen in Belgien in Frage. Seit etwa zwei Jahren ermitteln die Arbeitsinspektion und das Bundesamt für soziale Sicherheit gegen das Unternehmen. Das Brüsseler Arbeitsgericht muss jetzt klären, ob die Rad- oder Mopedfahrer von Deliveroo als Selbständige oder als angestellte Arbeitnehmer arbeiten.

Die mobilen Mitarbeiter von Deliveroo werden pro Auftrag, also pro Lieferfahrt bezahlt. Es steht ihnen frei, wie oft die arbeiten oder wie viele Fahrten sie absolvieren möchten. Und sie dürfen sogar auch für die Konkurrenz unterwegs sein. Diese Arbeitsweise lässt das Funktionieren von Deliveroo in Belgien als eine Form der Selbständigkeit erscheinen. Doch in den Augen der Behörden ist dies eine Art der Scheinselbständigkeit, also de facto ein Arbeitsverhältnis für das Deliveroo eigentlich dem belgischen Staat Sozialbeiträge entrichten müsse.

In den Augen von Deliveroo in Belgien entspricht eine Beschäftigung von Mitarbeitern mit einem vertraglich geregelten Arbeitnehmerstatut aber nicht der Philosophie des Unternehmens. Deliveroo sei auf Flexibilität angewiesen und zwar in jeder Hinsicht. Dies könne man über feste Arbeitsverträge nicht gewährleisten. Zur Verteidigung wurde der Freitagabend angeführt. Dieser Tag und diese Tageszeit sei der wichtigste Zeitpunkt der Woche, denn dann würden doppelt so viele Lieferungen ausgefahren, wie sonst und dann müsse das Unternehmen eben besonders flexibel reagieren und setze kurzfristig zusätzliche Mitarbeiter ein.

Deliveroo kündigte an, dass das Unternehmen seine Aktivitäten in Belgien einstellen müsse, wenn das Brüsseler Arbeitsgericht urteile, dass das Auslieferpersonal Arbeitnehmer seien. Beide Parteien - Deliveroo und die belgische Arbeitsinspektion - haben sich vor Gericht in einer ersten Phase darauf einigen können, dass bis Oktober 2021 weiter verhandelt werden kann. Kommt es dabei nicht zu einer praktikablen Einigung, muss das Gericht den Sachverhalt klären.

Jetzt kündigte das Unternehmen an, mit der belgischen Bundesregierung darüber verhandeln zu wollen, ob es in unserem Land nicht zu einer Art Kompromisslösung kommen könne. Konkret schlägt der Mahlzeitenlieferant vor, ein Selbständigenstatut auszuarbeiten, dass den Betroffenen mehr sozialen Schutz biete. Diese Ides stößt sowohl bei den Gewerkschaften, als auch bei den für den sozialen Bereich zuständigen Bundesbehörden auf arge Bedenken.

Bei Deliveroo ist es so, dass Kunden in der Gastronomie eine Mahlzeit bestellen. Die Deliveroo-Kuriere liefern diese Mahlzeiten per Fahrrad oder Moped den Auftraggebern nach Hause und holen sie vorher dort ab, wo die Bestellung aufgegeben wurde. Schon öfter haben Deliveroo-Kuriere gegen ihr Unternehmen wegen ihrem ungeklärten Statut protestiert und geklagt (Foto unten).

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