Der Fall Ibrahim El Bakraoui

Diese Frage bewegt nicht nur die Behörden in Belgien: Wie konnte es sein, dass sich Ibrahim El Bakraoui, einer der Selbstmordattentäter von Zaventem, frei in unserem Land bewegen konnte? Und was ist dran, an er Geschichte, dass er in der Türkei aufgegriffen wurde und in Richtung Niederlande abgeschoben wurde?

Ibrahim El Bakraoui hatte eine eindrucksvolle kriminelle Karriere hinter sich, bevor er sich der islamistischen Terrorgruppe IS angeschlossen hatte. Im Januar 2010 wurde er verhaftet, weil er in einer Schießerei nach einem misslungenen Überfall auf ein Wechselbüro in Brüssel einen Polizisten schwer verletzt hatte. Dafür wurde er zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Ende Oktober 2014 wird er unter Auflagen vorzeitig freigelassen, trotz negativer Gutachten der Gefängnisdirektion. Die hiesige Justiz ist nicht dazu verpflichtet, auf solche Gutachten einzugehen. Nach Angaben von Bundesjustizminister Koen Geens (CD&V) waren alle bis dahin gewährten Hafturlaube problemlos verlaufen.

Im Sommer 2015 jedoch verstößt Ibrahim El Bakraoui mehrmals gegen seine Haftauflagen, in dem er zwei Gespräche mit seinem Bewährungshelfer verpasst. Die Bewährungsauflagen sehen auch vor, dass der Betroffene das Land nicht verlassen darf. Doch im gleichen Zeitraum taucht er an der türkisch-syrischen Grenze auf, wo er von der dortigen Polizei festgenommen wird.

Die Türkei kommt ins Spiel

Der türkische Staatspräsident Erdogan gab dazu an, seine Behörden hätten die belgische Justiz davon unterrichtet, einen gefährlichen Syrienkämpfer erwischt zu haben. Doch in Belgien gab es damals keine Indizien dafür, die Ibrahim El Bakraoui mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung brachten. Und so teilt Belgien der Türkei mit, dass der Mann in unserem Land gegen Haftauflagen verstoßen habe und deshalb verhaftet werden könne. Das aber passiert nicht.

Nach rund einem Monat in Haft will ihn die Türkei abschieben und lässt ihn entscheiden, wo er hin will. El Bakraoui nennt die Niederlande und landet in Amsterdam. Bei dem Vorgang habe es sich laut Türkei um eine Ausweisung gehandelt und nicht um eine Abschiebung oder Auslieferung. Und man habe die niederländische Justiz von dem Vorgang unterrichtet. Doch dort sagt man derzeit nichts zu dem Fall.

Im August 2015 taucht Ibrahim El Bakraoui in den Niederlanden unter und in Belgien wird derweil seine vorzeitige Haftentlassung revidiert und der Mann wird am 22. März 2016 auf eine internationale Fahndungsliste gesetzt. Einen Tag später sprengt er sich im Flughafen von Zaventem selbst in die Luft.

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