Foto: Phile Deprez

Kultursektor erhält doch staatliche Unterstützungsmaßnahmen

Der schwer von der Coronalrise getroffene Kultur- und Veranstaltungssektor in Belgien bekommt jetzt endlich auch ein Unterstützungspaket von staatlicher Seite her. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag war vor kurzem auf Drängen einiger Parteien im belgischen Bundesparlament vom Staatsrat auf eventuelle juristische Probleme hin geprüft worden. Dieser äußerte aber keine Bedenken dagegen. 

Der entsprechende Gesetzesvorschlag war von den Grünen Groen (Flandern) und Ecolo (französischsprachiger Raum) und von den frankophonen Sozialisten PS eingereicht worden. Demnach sollten Künstler und Mitarbeiter aus dem Kultur- und Eventsektor leichter Zugang zu Arbeitslosenunterstützung erhalten. Der Vorschlag war, dass Künstler und Techniker (Ton, Licht, Bühnenbau usw.) die für das Jahr 2019 mindestens 10 Aufträge oder mindestens 20 geleistete Arbeitstage im Kultursektor belegen können, Zugang zur Arbeitslosenunterstützung erhalten.

Rechtliche Bedenken…

Der parlamentarische Ausschuss für Soziales stimmte diesem Gesetzesvorschlag zu und zwei Wochen später lag er zur Abstimmung der Ersten Kammer im belgischen Bundesparlament zur vor. Doch Liberale, Konservative und Rechte aus Flandern äußerten Bedenken und wollten wissen, ob dieser Gesetzestext juristisch sicher war. Vor allem die flämischen Nationaldemokraten N-VA befürchteten, dass diese Regelung möglich missbraucht werden könnte und Personen, die nicht strikt aus den betroffenen Sektoren kommen würden, dies ausnutzen könnten.

Keine rechtliche Bedenken…  

Diese Haltung sorgte bei den Initiatoren seinerzeit für Ärger und es hieß, dass die N-VA und jene Parteien, die sie dabei stützen, einen Verzögerungsmechanismus fördern, der die Betroffenen weiter wirtschaftlich herunterziehen würde. Die rechtlichen Bedenken, die zur Kontrolle der Materie durch den Staatsrat geführt haben, erweisen sich jetzt aber als unbegründet. Somit kann den Künstlern und den anderen Mitarbeitern aus den betroffenen Sektoren finanzieller Raum zum Atmen eingeräumt werden, wenn das Parlament dem Gesetzesvorschlag grünes Licht erteilt. Dies soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause der Fall sein.

Maßnahmen sind möglicherweise noch lange notwendig

Der belgische Rechnungshof beziffert die Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für den Kultur- und den Veranstaltungssektor auf bis zu 84 Mio. € für das laufende Jahr und auf 102 Mio. € für 2021 und er geht davon aus, dass diese Mittel mitunter noch einige Jahre lang notwendig sein werden.

Zu diesem Sektor, zu dem in Belgien rund 3.200 kleine und große Unternehmen gehören und der für etwa 80.000 Arbeitsplätze sorgt, gehören zahlreiche Soloselbständige, die derzeit völlig ohne Einkommen dastehen und die kaum Anrecht auf die anderen wirtschaftlichen Hilfsprogramme haben. Gerade dieser Personenkreis ist auf das hier besprochene Gesetz angewiesen. 

Flandern unterstützt Einzelfälle

Die flämische Landesregierung trägt zur Linderung der Nöte der Kulturarbeiter- und -schaffenden ebenfalls weiter bei. Zuerst wurden die Kulturorganisationen mit einem Programm in Höhe von 65 Mio. € unterstützt und jetzt können Einzelpersonen eine Prämie von 1.500 € beantragen und zwar dann, wenn sie durch alle Raster gefallen sind, weil kein anderes Maßnahmenpaket für sie greift. 

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