"Freispruch für Abdeslam? Unmöglich!"

Belgiens Innenminister Jan Jambon (N-VA - Foto) sagte während der sonntäglichen VRT-Magazinsendung „De zevende Dag“ („Der siebte Tag“), dass der Freispruch, den Anwalt Sven Mary für seinen Mandanten Salah Abdeslam im Brüsseler Terrorprozess gefordert hatte, ein Unding sei. Der Angesprochene reagierte darauf, in dem er den Minister daran erinnerte, dass sich dieser in seiner Funktion nicht zu laufenden Gerichtsverhandlungen zu äußern habe.

Im Prozess um eine Schießerei im Brüsseler Stadtteil Vorst, forderte Anwalt Mary für seinen Mandanten, den mutmaßlichen IS-Terroristen und einzigen Überlebenden der Anschläge in Paris Salah Abdeslam (kl. Abbildung) einen Freispruch. Sven Mary begründete diese Forderung in seinem Plädoyer mit einem Verfahrensfehler während den Ermittlungen. Dabei soll ein Verstoß gegen die Sprachengesetzgebung den Ausschlag geben (was von Fachleuten bezweifelt wird).

In „De zevende Dag“ sagte Bundesinnenminister Jan Jambon am Sonntagmittag dazu, dass er für die Forderung von Abdeslams Anwalt Sven Mary kein Verständnis habe und dass er dessen Haltung für unmöglich halte.

Jambon ist der Ansicht, ein Anwalt müsse dafür sorgen, dass ein Angeklagter eine korrekte Strafe bekomme: „Das Mary jetzt auf Suche nach Verfahrensfehlern geht, kann ich nicht verstehen.“

Seiner Ansicht nach dürfe ein Verfahrensfehler niemals zu einem Freispruch führen: „Wenn Verfahrensfehler begangen wurden, dann muss dieser Prozess vielleicht neu angesetzt werden. Das kann doch nicht zu einem Freispruch führen!“

Gewaltentrennung

Sven Mary (kl. Foto) reagierte unmittelbar nach dieser Sendung auf die Aussagen des Innenministers und erinnerte diesen an die Gewaltentrennung, die in Belgien in der Verfassung verankert ist: „Es ist unannehmbar, dass sich ein Minister im Amt zu einem laufenden Verfahren äußert. Auf diese Weise setzt er das Gericht in einem delikaten Dossier mit einem delikaten Problem unter Druck. Ich nehme auch zu Protokoll, dass er findet, dass für jemanden wie Salah Abdeslam kein Freispruch erbeten werden darf und dass er behauptet, ein Anwalt müsse nur dafür sorgen, dass eine korrekte Strafe erfolgt.“

Dies sei nicht richtig, so Sven Mary eindeutig: „Ein Anwalt muss an erster Stelle darauf achten, dass die Regeln der Rechtsprechung und die Verfahren eingehalten werden, auch bei jemandem wie Salah Abdeslam. Mit diesen populistischen Aussagen bedient er vielleicht ein breites Publikum, doch das ist nicht seine Sache als Minister.“

Fachleute aus juristischen Kreisen pflichteten Sven Mary am Sonntagnachmittag bei. Man dürfe nicht auf den Anwalt schießen, sondern solle das Parlament dazu bewegen, entsprechende Gesetze anzupassen oder zu ändern, hieß es da. Man solle zudem über den Umgang mit oder über das Möglichmachen von Verfahrensfehlern im Rahmen von gerichtlichen Ermittlungen nachdenken. Derzeit gebe es kein System dagegen, lediglich „politische Reaktionen auf Vorfälle“.

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