Geneviève Lhermitte, die 2007 ihre fünf Kinder umbrachte, bekam Sterbehilfe

Geneviève Lhermitte (Foto), die im Jahr 2007 ihre fünf Kinder umbrachte, hat vor einigen Tagen Sterbehilfe bekommen. Lhermitte (56) hatte Sterbehilfe aufgrund von unerträglichem psychischen Leiden beantragt, wie die frankophone Zeitung Sudinfo am Donnerstag meldete.

Lhermittes Anwalt bestätigte die Meldung von Sudinfo. Die Frau wurde nach der Ermordung ihrer fünf Kinder in ihrem Haus in Nivelles in Wallonisch-Brabant zu lebenslanger Haft verurteilt. 2019 durfte sie die Brüsseler Haftanstalt von Vorst unter strengen Auflagen verlassen. Danach verblieb die in einer psychiatrischen Einrichtung. Am Dienstag, exakt 16 Jahre nach den Morden, bekam sie Sterbehilfe.

Sterbehilfe aufgrund von schwerem psychischem Leiden ist auch in Belgien ein Vorgang, der nur äußerst selten vorkommt. Pro Jahr werden etwa 20 solche Fälle registriert. Diese Art der Sterbehilfe ist eine Art „Gunst“. Immer mehr Patienten mit schweren psychischen Störungen beantragen diese Art der Sterbehilfe, doch die Zahl derer, die von dieser „Gunst“ in Belgien profitieren können, steigt nicht wirklich an.

Hier wachen viele Instanzen drüber und es gilt, einigen Kriterien zu entsprechen. Wie verläuft ein Leiden z.B. oder wo liegt der Grund für schweres psychisches Leiden? Und wurde alles versucht, dieses Leiden zu lindern?

Drei Ärzte müssen sich über das Krankheitsbild beugen und Sterbehilfe kann höchstens einen Monat nach Antragstellung erfolgen. Zudem muss belegt werden können, dass sich der Patient freiwillig für diesen Schritt entschieden hat und er muss diesen Antrag bei Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gestellt haben. Die Hürden sind also hoch… 

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