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Waren Belgiens Steuervorteile für Multinationals möglicherweise illegal?

Die EU-Kommission ermittelt wegen möglichweise illegalen Steuervorteilen die Belgien multinationalen Konzernen zustand. Am Montag teilte sie mit, es werde in 39  Fällen werde geprüft, ob die Vergünstigungen etwa für Brauereiriese AB Inbev, das Chemieunternehmen BASF und dem Konsumgüterkonzern Henkel zulässig waren.

Schon vor mehr als drei Jahren hatte die EU-Kommission Belgien aufgefordert, wegen unzulässiger Regelungen Steuern von mindestens 35 internationalen Unternehmen nachzufordern – in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro. Damals nannte die Kommission aber keine einzelnen Firmen.

Die pauschale Entscheidung wurde inzwischen von einem EU-Gericht gekippt. Deshalb werden die Ermittlungen jetzt einzeln weitergeführt.

„Für alle Unternehmen muss Steuergerechtigkeit gelten. Wir glauben, dass die mit der Befreiung sogenannter Gewinnüberschüsse verbundenen erheblichen Steuerermäßigungen nur bestimmten multinationalen Unternehmen und nicht auch anderen Unternehmen in vergleichbarer Lage zur Verfügung stehen“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Entsprechend den Vorgaben des Gerichts haben wir beschlossen, gesonderte beihilferechtliche Untersuchungen zur Bewertung der einzelnen Steuervorbescheide einzuleiten.“ (Quelle: belga, dpa, brf)

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