Was sich am 1. Juli ändert: Elektronisches Zahlen muss fast überall angeboten werden

Die Verpflichtung, elektronische Zahlungsmittel bereitzustellen, gilt nicht nur für Händler, "sondern auch für Freiberufler und alle Personen, Behörden, Vereine ... ", die dauerhaft wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die für Verbraucher bestimmt sind", so hat es das belgische Wirtschaftsministerium bestimmt. 

Dem Gesetz nach steht es den Gewerbetreibenden frei, welche elektronische Zahlungsmethode sie anbieten möchten. Barzahlung wird aber immer möglich bleiben. Die Maßnahme ist Teil des Plans zur Betrugsbekämpfung. Finanzminister Vincent Van Peteghem (flämische Christdemokraten, CD&V) hofft, damit die gleiche Wirkung zu erzielen wie mit der Einführung der weißen Kasse im Hotel- und Gaststättengewerbe. 

Konkret müssen u. a. Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Rechtsanwälte, aber auch Schwimmbäder, Bibliotheken oder Kulturzentren ihren Kunden und Besuchern elektronische Zahlungsmittel bieten. Selbst gemeinnützige Organisationen können unter diese Verpflichtung fallen, wenn sie "ein Produkt oder eine Dienstleistung dauerhaft zu wirtschaftlichen Zwecken verkaufen.”  

Elektrische Tretroller

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der Unfälle zu senken, hat die Regierung folgende Regeln erlassen, die ab dem 1. Juli gelten: 

BRUZZ
  • E-Roller sind ab sofort für Personen unter 16 Jahren verboten, außer in Fußgängerzonen, Wohngebieten und Begegnungszonen, in Spielzonen und auf vorgesehenen Wegen (z. B. Ravel). 
  • Es ist auch verboten, mit Elektrorollern zu zweit und auf Gehwegen zu fahren. 
  • Außerdem werden Park- und Verbotszonen eingerichtet. Wenn keine entsprechenden Bereiche vorhanden sind, ist das Parken auf dem Bürgersteig weiterhin erlaubt, sofern es den Durchgang von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern nicht behindert.

Neuer Test für Partikelfilter bei der technischen Fahrzeugkontrolle

Ein neuer Test für Partikelfilter wird ab dem 1. Juli bei der Prüfung von Dieselfahrzeugen vorgenommen. Der Test wird in allen drei Regionen mit denselben Kriterien eingeführt. Alle Fahrzeuge der Klassen M1 (Personenbeförderung) und N1 (Güterbeförderung), deren Abgasnorm mindestens Euro 5 ist, sind von diesem neuen Test betroffen.   

  • Eine Messung von weniger als 250.000 Partikeln/cm3 bedeutet, dass der Filter ordnungsgemäß funktioniert und das Fahrzeug bis zur nächsten technischen Kontrolle fahren darf. 
  • Bei einem Volumen von 250.000 bis 1.000.000 Partikel/cm3 muss der Fahrzeuginhaber den Filter überwachen sowie gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einleiten. 
  • Bei mehr als 1.000.000 Partikeln/cm3 wird eine rote Karte ausgestellt, die ein Fahrverbot und die Verpflichtung, das Fahrzeug nach der Reparatur erneut kontrollieren zu lassen, beinhaltet. 

Mit dieser Maßnahme sollen vor allem Betrüger und Personen aus dem Verkehr gezogen werden, die bewusst mit einem defekten Filter fahren oder diesen entfernen. Fahrzeuge stoßen bis zu 480 Mal mehr Partikel aus, wenn die Filter beschädigt, abgenutzt oder entfernt sind. 

Den Behörden zufolge wird Belgien mit diesem neuen Test im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einen Vorsprung bei der Erkennung und damit bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung haben. 

Indexierung der Maut in Brüssel und Flandern

Die neuen Mauttarife gelten für alle belgischen und ausländischen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sowie für Zugfahrzeuge von Sattelanhängern der Klasse N1 mit dem Aufbaucode BC. 

Die Software der On-Board-Unit, die die Anzahl der auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Kilometer erfasst, wird automatisch aktualisiert. 

Die Wallonie hat die Tarife bereits am 1. Januar indexiert.

Meist gelesen auf VRT Nachrichten