"Unternehmen dürfen ihren Mitarbeiterinnen Kopftuch verbieten"

Unternehmen dürfen ihrem Personal das Tragen eines Kopftuches verbieten. Das hat die Generalanwältin des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), Juliane Kokott, gesagt.
BELGA/VERGULT

Die belgische Muslimin, Samira Achbita, war vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Das Unternemen, G4S Secure Solutions, für das sie arbeitete, hatte sie als Empfangsdame entlassen, weil sie am Arbeitsplatz ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Das Unternehmen begründete seine Entscheidung damit, dass es bei G4S verboten sei, sichtbare religiöse, politische und philosophische Symbole zu tragen.

Belgische Gerichte hatten dem Unternehmen bereits Recht gegeben. Jetzt sagt auch die europäische Generalanwältin in Luxemburg - dort hat der EuGh seinen Sitz -, dass ein Kopftuchverbot zulässig sein könne, wenn sich ein Arbeitgeber in seinen Betrieben bewusst hinter die religiöse Neutralitätspflicht stelle.

Die Generalanwältin sagte an diesem Dienstag, dass keine direkte Diskriminierung aufgrund von Religion vorliege, wenn einer muslimischen Arbeitnehmerin am Arbeistplatz verboten werde, ein islamisches Kopftuch zu tragen, sofern sich das Verbot auf eine allgemeine Unternehmensregelung stütze. Die Regelung müsse ein Verbot sichtbarer politischer, philosophischer und religiöser Symbole am Arbeitsplatz enthalten und dieses Verbot dürfe nicht auf Stereotypen und Vorurteilen beruhen.

Der EuGh folgt meistens dem Rat der Generalanwälte. Die Generalanwälte unterstützen die Richter des Europäischen Gerichtshofs in ihrer Entscheidungsfindung.

Im Falle der belgischen Klägerin geht es also darum, ob ein Neutralitätsgebot am Arbeitsplatz eine ungleiche Behandlung für Musliminnen mit Kopftuch ist oder ob durch die Neutralitätspflicht eine Gleichbehandlung der Mitarbeiter gewährleistet wird.

Sollte der Richter des EuGhs dem Rat der Generalanwältin folgen und urteilen, dass hier keine Ungleichbehandlung gegeben sei, können Arbeitgeber in Belgien künftig wohl noch leichter religiöse Symbole in ihren Betrieben verbieten.

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